Freiheit basiert – neben der individuellen Handlungsfreiheit, starken Eigentumsrechten und der wirtschaftlichen Freiheit – auf einer weiteren entscheidenden Komponente, nämlich der Meinungsfreiheit. Daher steht die Meinungsfreiheit in der sehr freiheitlichen Verfassung der USA auch gleich im ersten Artikel festgeschrieben, und sie gilt uneingeschränkt. Ein Gesetz, das die Meinungsfreiheit einschränkt, ist in den USA also per se verfassungswidrig. In den USA kann niemand für eine Wortmeldung, und sei sie auch noch so dumm, falsch oder gar beleidigend, vom Staat belangt werden.
In Deutschland hingegen findet sich die Meinungsfreiheit erst im fünften Artikel unseres Grundgesetzes, und sie gilt auch nicht uneingeschränkt, sondern kann vom Staat durch Gesetze eingeschränkt werden. Das steht so im zweiten Satz von Artikel 5, den die meisten gar nicht kennen.
Wir beschäftigen uns unter anderem mit dem Thema „Löschungen und Sperren“ in den sozialen Medien und was man dagegen tun kann.
Für uns gibt es somit zwei Konflikt- und damit Betätigungsfelder:
Zunächst wie man Beitragslöschungen oder Sperren vermeidet, also rechtmäßige Inhalte postet. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Insbesondere sind z.B. Formalbeleidigungen oder Volksverhetzung verboten. Meinungsfreiheit ist zwar ein Bürgerrecht, das Begehen von Straftaten jedoch nicht.
Das andere Betätigungsfeld ist, wie mit unrechtmäßigen Löschungen und Sperren umgegangen werden kann und soll. Dies ist zunehmend zu einem Problem geworden, da vornehmlich Facebook vor dem Hintergrund des NetzDG lieber zu viel als zu wenig löscht. Das Stichwort lautet „Overblocking“. Facebook bewegt sich hier in einem Korridor zwischen Meinungsfreiheit auf der einen und strafbaren Inhalten auf der anderen Seite. Hierzu kommt der Druck, der auf Facebook von Medien und Politik zum Thema „Hatespeech“ gemacht wurde und wird.
Deshalb kommt es, insbesondere bei Facebook, immer häufiger zu Beitragslöschungen oder gar langen Sperren, obwohl man gar nichts gepostet hat, das gegen geltendes Recht verstößt.
Allerdings beschränkt sich die Problematik nicht allein auf Facebook: Immer häufiger sind auch User anderer sozialer Medien wie Twitter, YouTube, Instagram und sogar Spotify betroffen.
In unserem Team befinden sich Menschen, die sich schon lange, zum Teil beruflich, unter verschiedenen Aspekten mit dem Thema befassen und auch schon etliches an praktischer Erfahrung gesammelt haben.
Wir machen vor dem Hintergrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes natürlich keine Rechtsberatung, jedoch teilen wir selbstverständlich unser Wissen und unsere Erfahrungen.
Der Verein hat die Gemeinnützigkeit anerkannt bekommen, so dass man Spenden an ihn von der Steuer absetzen kann.
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